Rechtsanwältin Kathrin Krützmann

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

und Fachanwältin für Familienrecht in Ibbenbüren

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Zu meinem Fachgebiet „Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ gehören:


Wohnraummiete

Gewerberaummiete

Wohnungseigentum

Maklervertrag

Fahrzeugleasingvertrag 

Nachbarrechtsangelegenheiten


Privaten und gewerblichen Mietern bin ich gerne behilflich bei der


  • Geltendmachung von Mietmängeln und Mietminderung
  • Kündigung durch den Mieter oder Vertragsanpassung wegen der Corona-Pandemie
  • Abwehr von unberechtigten Mieterhöhungsverlangen
  • Zurückweisung unberechtigter Abmahnungen und Kündigungen durch den Vermieter
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen und Rückforderung der Mietkaution


Für private und gewerbliche Vermieter bin ich gerne tätig bei


  • der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, insbesondere Mietrückständen, Schadenersatzansprüchen, Betriebskostennachforderung
  • Mieterhöhungsverlangen
  • Abmahnungen wegen Vertragsverletzung
  • Kündigung

.



Eigentümer einer Eigentumswohnung berate ich u.a. zur Wirksamkeit von Beschlüssen. Ich vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.


Familienrecht

Zu meinem Fachgebiet „Familienrecht“

gehören:


Ehescheidung und Versorgungsausgleich

Zugewinnausgleich

Unterhaltsansprüche

elterliche Sorge

Regelung des Umgangs

Schutz vor häuslicher Gewalt


Während der Trennungszeit und für die Dauer des Scheidungsverfahrens stehe ich Ihnen zur Seite:


  • Zu einer Ehescheidung gehört die Teilung aller während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersvorsorge (Versorgungsausgleich). Die in der Ehezeit erworbenen Anrechte werden geteilt. Damit die Anrechte zunächst ermittelt werden können, muss jeder Ehegatte einen Fragebogen sorgfältig ausfüllen.
  • Der Zugewinnausgleich findet statt bei Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Es findet eine stichtagsbezogene Berechnung statt. Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Tag der Eheschließung. Stichtag für das Endvermögen ist der Tag, an dem die Zugewinngemeinschaft endet, z.B. dadurch dass der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird.
  • Damit ein Unterhaltsanspruch berechnet werden kann, muss der Pflichtige dazu aufgefordert werden, dem Berechtigten Auskunft zu erteilen.
  • Bei einem Eigenheim ist zu regeln, wer die Hauslasten trägt. Bei einer Mietwohnung stellt sich die Frage, wann eine Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Kündigung des Mietvertrages besteht.


Bei allen Fragen behalten wir ständigen Kontakt zueinander und wir besprechen jeden Schritt miteinander ab.







Sie dürfen sich vertrauensvoll an mich wenden !

Anwaltlicher Rat sollte so früh wie möglich eingeholt werden, um Nachteile zu vermeiden.

Sie dürfen mich jederzeit gerne kontaktieren.




Ihre Nachricht an mich:

Ihre Nachricht an uns

Share by: